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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1.) Geltung der AGB Unsere Serviceleistungen dienen der Vermittlung und Herstellung von Kontakten zwischen partnersuchenden Männern aus Westeuropa und partnersuchenden Damen aus den Vermittlungskarteien unserer Agenturbüros in der Ukraine. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Hiermit erklärt sich der Kunde durch Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrags bzw. Zahlung der Vermittlungsgebühr einverstanden.
§ 2.) Wer kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen Unsere Kunden sollten ledig, geschieden, getrenntlebend oder verwitwet sein. Wir behalten uns vor, Vermittlungssuchende abzulehnen, wenn begründeter Verdacht auf eine unseriöse Nutzung unserer Dienstleistung besteht.
§ 3.) Dienstvertrag - Vollservice Zwischen der Agentur Partnertreff H & L und dem Partnersuchenden kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Der Kunde gibt sein Einverständnis, seine Daten bis auf ausdrücklichen, schriftlichen Widerruf in unsere Datenbank aufzunehmen und diese an partnersuchende Frauen weiter zu geben. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass der zwischen der Agentur Partnertreff H & L und ihm geschlossene Vermittlungsvertrag ausschließlich auf seinen ausdrücklichen Wunsch und auf seine Anfrage hinzustande gekommen ist.
Der Kontakt zu den Frauen ist nur über die Agentur Partnertreff H & L möglich. Adressen werden ohne Erlaubnis der Damen nicht bekanntgegeben. § 4.) Nichtgewerbenutzung Der Kunde sichert der Agentur Partnertreff H & L zu, Partnersuchende Frauen aus dem Ausland nicht für gewerbliche Zwecke in sein Heimatland bzw. zu sich nachhause einzuladen. Kunden, die diese Klausel missachten, werden von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen. Der Vertrag gilt dann als beendet. Die bis dahin geleisteten Zahlungen und Gebühren werden als Schadenersatz einbehalten. Falls bereits ein Kontakt hergestellt wurde, behalten wir uns vor, die Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden hiervon nicht betroffen. Die Agentur Partnertreff H & L behält sich eine Meldung an die zuständigen Behörden vor. § 5.) Preise - Leistungen Der Vermittlungspreis ergibt sich aus der jeweilig gültigen Übersicht über unsere Agenturleistungen und Preise, die wir im Internet und auf Wunsch den Kunden gerne zur Verfügung stellen. Die Bearbeitungsgebühr für unsere Serviceleistungen ist grundsätzlich vorab zu leisten.
§ 6.) Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen gilt der Vertrag als beendet und die Vermittlungsgebühren werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§ 7.) Kündigung Im Falle einer Kündigung, seitens des Kunden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Bearbeitungsgebühren.
§ 8.) Kündigung aus wichtigem Grund Die Agentur Partnertreff H & L ist berechtigt aus wichtigem Grund, wie z. B. Verschweigen einer Partnerschaft, negatives Verhalten gegenüber den vorgeschlagenen Damen, sexuelle Übergriffe gegen den Willen dieser Frauen, gesetzwidriges Verhalten, usw. dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde ist der Agentur Partnertreff H & L zum Ersatz des durch die Aufhebung der Vereinbarung entstehenden Schadens verpflichtet. Falls der Mann gewalttätig ist und eine Frau schlägt oder ähnliche Gewalt ausübt, kann Anzeige erstattet werden. § 9.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche Aufgrund der Natur dieser Dienstleistungen und dem Wunsch der Kunden nach Diskretion ist es der Firma Partnertreff H & L nicht möglich, alle Angaben zu überprüfen. Daher kann die Agentur Partnertreff H & L in keinem Fall für fehlerhafte oder unvollständige Angaben direkt oder indirekt haftbar gemacht werden. Insbesondere haftet die Agentur Partnertreff H & L nicht für Sprachprobleme, falls Kommunikationsschwierigkeiten jedwelcher Art auftreten.
Vor der Buchung einer Romantik-Tour durch den Kunden klärt die Agentur Partnertreff H & L in einem Partnercheck gewissenhaft ab, welche der für den Kunden interessanten Damen auch Interesse an einem Treffen mit dem Kunden haben. Die Frauen, die hier eine Zusage geben, kommen in der Regel auch zu den Treffen. Die Agentur Partnertreff H & L hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Chemie zwischen Mann und Frau stimmt, und die erhoffte gegenseitige Sympathie und Zuneigung gegeben ist.
Bei Ausnahmefällen, in denen eine Frau trotz fester Zusage nicht zum Treffen erscheint, sind wir selbstverständlich um entsprechenden Ersatz bemüht. Grundsätzlich ist es so, dass die Damen ihre Zusagen auf freiwilliger Basis geben. Die Agentur Partnertreff H & L muss sich auf diese Zusagen verlassen. Es ist jedoch nicht möglich und nicht sinnvoll, eine Frau zur Einhaltung ihrer Zusage zu zwingen. Daher kann die Agentur Partnertreff H & L für den Ausfall von Treffen nicht haftbar gemacht werden. Falls zwischen dem Partnercheck und der Buchung der Romantik-Tour ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt, kann von einer verbindlichen Zusage der Frauen nicht mehr ausgegangen werden.
Die Haftung der Agentur Partnertreff H & L beschränkt sich in jedem Fall auf die Höhe der für die Vermittlung bezahlten Gebühren. §10.) Datenschutz Der Kunde bzw. Interessent wird bei mündlichen, postalischen und E-Mail-Anfragen um die Angabe persönlicher Informationen gebeten. Die Beantwortung dieser Fragen ist freiwillig. Diese persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen gespeichert. Sämtliche durch die Agentur Partnertreff H & L erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zur individuellen Betreuung der Kunden und Interessenten sowie zur Übersendung von Informationen gespeichert und verarbeitet. Wir versichern, dass diese Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden. §11.) Gerichtsstand / Anwendbares Recht Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vermittlungsvertrag ist Freudenstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts. § 12.) Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken. Alle gesetzlichen Bestimmungen werden davon nicht berührt.
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